Hahnenkampf vor Gericht

Hahnenkampf vor Gericht

Das Zürcher Baurekursgericht musste über das Schicksal von zehn Hennen und einem Hahn entscheiden, die in einer freistehenden Garage in einer Wohnzone gehalten wurden.

Nachdem die Baubehörden eine Baubewilligung für den Stall erteilt hatten, fochten drei Nachbarn die Baubewilligung an. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob es sich um eine hobbymässige und damit zonenkonforme oder um eine gewerbsmässige Tierhaltung handelt, die in der Wohnzone nicht zulässig wäre.
Um die Frage der übermässigen Lärmbelastung zu klären, ordnete das Gericht einen Augenschein an. Die Rekurrenten monierten, dass der Hahn vor allem in der neunten Stunde des Tages krähe. So fanden sich das Gericht und die Parteien mit ihren Rechtsanwälten um diese Zeit zum Lokaltermin beim Hühnerstall ein. Zwischen 8 Uhr 10 und 8 Uhr 50 krähte der Güggel (wohlweislich) jedoch nur zweimal. Das Gericht entschied sich sodann für die Haltung der Hühnerschar und den Güggel, unter Anordnung bestimmter Auflagen.