Keine Einschränkung des Besuchrechts aus finanziellen Gründen

Weshalb das Besuchsrecht nicht aus finanziellen Gründen eingeschränkt werden darf.

Nicole Nobs (lic.iur. HSG, Rechtsanwältin bei @vocate) vertrat einen im Ausland wohnhaften Mann vor Bundesgericht, dessen Kinder mit ihrer Mutter in der Schweiz leben. Sie erhob eine Beschwerde ans Bundesgericht, nachdem die erste und zweite Instanz dem Mann nur ein zeitlich und geografisch sehr stark eingeschränktes Besuchsrecht eingeräumt haben. Begründet wurde dies damit, dass der Vater in sehr knappen finanziellen Verhältnissen lebt, er daher ein ausgedehnteres Besuchsrecht nicht finanzieren könne und bei bescheidenen Verhältnissen die finanziellen Mittel primär für den Kinderunterhalt – und nicht für das Besuchsrecht – zu verwenden seien.

Das Bundesgericht hiess die Beschwerde gut. Es hielt fest, dass das Besuchsrecht und die Unterhaltspflicht voneinander unabhängig sind, weshalb das Besuchsrecht nicht aus finanziellen Gründen eingeschränkt werden darf. Das kantonale Gericht, an das das Bundesgericht die Angelegenheit zur Neubeurteilung zurückwies, gewährte dem Mandanten von Nicole Nobs mit seinem neuesten Entscheid nun ein ausgedehntes Besuchsrecht.

Lesen Sie mehr unter BGE 5A_179/2018.