Honorar

Über Geld spricht man nicht?
Wir schon!

Lassen Sie uns offen über Kosten sprechen.

Wir sind der Meinung, dass zu einer guten Rechtsberatung und -vertretung auch gehört, dass Sie möglichst von Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Deshalb kommunizieren wir unser Anwaltshonorar von Beginn an offen. Uns ist wichtig, dass das Honorar stets transparent ist. So ist gewährleistet, dass unsere Honorarrechnung sicher nicht zu einer bösen Überraschung für Sie wird.

Honorar

Law in a Box (verbindlicher Fixpreis / Pauschalhonorar):

Soweit dies möglich ist, vereinbaren wir mit Ihnen ein verbindliches Pauschalhonorar. Sie teilen uns Ihr Anliegen oder Ihr Problem mit und wir sagen Ihnen zu Beginn des Mandates, was Sie die Regelung durch uns kostet. So wissen Sie von Anfang an genau, was honorarmässig auf Sie zukommt. Sie haben absolute Kostensicherheit.

Wir offerieren die Möglichkeit des Pauschalhonorars bei klar umrissenen Aufträgen und Projekten (z.B. die Gestaltung eines Vertrages, die Gründung einer Gesellschaft, die rechtliche Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts oder die Durchführung einer Schulung).

Einige Dienstleistungen, die wir zu einem verbindlichen Pauschalhonorar bzw. Fixpreis anbieten, finden Sie unter «Law in a Box».

Honorar

Stundenhonorar:

Bei der Verrechnung unserer Leistungen nach Stundenhonorar vereinbaren wir mit Ihnen einen Stundensatz, zu dem wir die aufgewendete Zeit verrechnen. Damit Sie auch bei diesem Honorarmodell so weit wie möglich Kostensicherheit haben, legen wir zu Beginn des Mandates gemeinsam mit Ihnen ein Kostendach fest. Wir informieren Sie rechtzeitig, bevor dieses Kostendach erreicht ist und besprechen mit Ihnen, wie weiter verfahren werden soll.

Bei Dienstleistungen, die im Stundenhonorar verrechnet werden, stellen wir regelmässig Rechnung. Dadurch haben Sie laufende Kostenkontrolle und Transparenz.

Honorar

Gesetzliche Honorarordnung:

Wird nichts anderes vereinbart, wird das Honorar für die Vertretung vor Gericht durch die Honorarordnung des Kantons festgelegt, in dem das Verfahren geführt wird. Das Honorar richtet sich in aller Regel nach der Höhe des Streitwertes. Wir besprechen jeweils zu Beginn eines Gerichtsverfahrens mit Ihnen, ob nach der gesetzlichen Honorarordnung abgerechnet oder ein anderes Honorarmodell vereinbart werden soll.

Verfügen Sie über eine Rechtschutzversicherung, so prüfen wir auf jeden Fall, ob sich unser Honorar über diese abrechnen lässt. Wir arbeiten mit allen gängigen Rechtschutzversicherungen zusammen.