Ab dem 1. Oktober 2026 gilt für Aktiengesellschaften, GmbH und weitere juristische Personen eine neue zentrale Meldepflicht. Das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) sowie die zugehörige Verordnung (TJPV) lösen die bisherigen Bestimmungen des Obligationenrechts über das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen ab.
1. Was ist das Transparenzregister?
Das Transparenzregister ist ein neues, zentrales, rein elektronisches Register des Bundes, in dem Schweizer Gesellschaften künftig ihre wirtschaftlich berechtigten Personen melden müssen.
Das Transparenzregister ist nicht öffentlich zugänglich. Zugriff haben ausschliesslich die im Gesetz abschliessend aufgeführten Behörden, z.B. die Meldestelle für Geldwäscherei und die zuständigen Behörden im Bereich der Amtshilfe in Steuersachen, sowie Finanzintermediäre und bestimmte Berater, soweit dies zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschereigesetz erforderlich ist.
2. Wer ist meldepflichtig?
Meldepflichtig sind insbesondere:
- Aktiengesellschaften (AG)
- Kommanditaktiengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Genossenschaften
- bestimmte kollektive Kapitalanlagen (u. a. SICAV und SICAF)
- juristische Personen ausländischen Rechts mit im Handelsregister eingetragener Zweigniederlassung in der Schweiz, mit tatsächlicher Verwaltung in der Schweiz oder die Eigentümer eines Grundstücks in der Schweiz sind.
Nicht meldepflichtig sind unter anderem:
- Einzelfirmen
- Vereine
- Stiftungen
- Börsenkotierte
- Gesellschaften und gewisse Tochtergesellschaften
- Juristische Personen mit mindestens 75 % Beteiligung der öffentlichen Hand
3. Wer gilt als wirtschaftlich berechtigte Person?
Die Definition der wirtschaftlich berechtigten Person im TJPG unterscheidet sich grundsätzlich nicht zu jener im Obligationenrecht. Als wirtschaftlich berechtigte Person einer Gesellschaft gilt jede natürliche Person, welche eine Gesellschaft dadurch kontrolliert, dass sie direkt oder indirekt, allein oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten, mit mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmen an dieser beteiligt ist, oder diese auf andere Weise kontrolliert.
Wenn keine Person die obigen Kriterien erfüllt, gilt subsidiär das oberste Mitglied des leitenden Organs als wirtschaftlich berechtigte Person.
4. Welche Pflichten haben Unternehmen?
Die Gesellschaft muss ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren. Zu erfassen sind Name und Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse und Wohnsitzstaat, Art und Umfang der Kontrolle.
Diese Informationen müssen dokumentiert werden, jederzeit aus der Schweiz zugänglich sein, aktuell gehalten werden und während 10 Jahren nach Wegfall der Stellung als wirtschaftlich berechtigte Person aufbewahrt werden.
Die Gesellschaft muss dem Transparenzregister die Identität ihrer wirtschaftlich berechtigten Personen melden. Die Meldungen der Gesellschaften haben grundsätzlich elektronisch über die zentrale Meldeplattform des Bundes EasyGov.swiss zu erfolgen. Vor der eigentlichen Meldung ist eine einmalige Registrierung auf EasyGov erforderlich, inklusive eines postalischen Vollmachtprozesses.
Die vorsätzliche Verletzung der Meldepflichten kann mit einer Busse bis zu Fr. 500’000.00 bestraft werden.
5. Welche Fristen gelten?
Das Gesetz tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Grundsätzlich hat die Meldung innerhalb eines Monats nach der ersten Änderung des Handelsregistereintrags ab 1. Oktober 2026 zu erfolgen – spätestens jedoch innerhalb der nachfolgend genannten Fristen:
- AG mit ordentlicher Revision: 1. Januar 2027
- AG ohne ordentliche Revision: 1. März 2027
- andere Gesellschaften mit ordentlicher Revision: 1. Februar 2027
- andere Gesellschaften ohne Pflicht zur eingeschränkten Revision sowie übrige juristische Personen: 1. April 2027
- juristische Personen, bei denen alle wirtschaftlich berechtigten Personen bereits als Gesellschafter oder als Organ im Handelsregister eingetragen sind: 1. Oktober 2028
6. Welche Handlungspflichten bestehen?
- Prüfen, ob die Gesellschaft dem TJPG untersteht
- Registrierung auf EasyGov
- Wirtschaftlich berechtigte Personen identifizieren
- Erforderliche Dokumente beschaffen und aufbewahren
- Meldung an das Transparenzregister elektronisch über EasyGov vornehmen
- Interne Prozesse definieren, damit Änderungen bei den wirtschaftlich berechtigten Personen laufend erfasst und fristgerecht gemeldet werden
Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Meldung an das Transparenzregister. @vocate hilft Ihnen gerne weiter.
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